
Fördermöglichkeiten für Ihre Einblasdämmung
Profitieren Sie von attraktiven Förderprogrammen, die Ihnen helfen, die Kosten für Ihre Einblasdämmung zu senken. Informieren Sie sich über Zuschüsse, Kredite und steuerliche Vorteile, um Ihr Zuhause energieeffizienter zu gestalten.
Vielfältige Förderoptionen
Staatliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungen.
Nachhaltige Investition
Senken Sie Ihre Energiekosten und leisten Sie einen Beitrag zum Klimaschutz.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Instrument der Bundesregierung zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich.
Sie unterstützt Hauseigentümer, Unternehmen und Kommunen bei Neubau und Sanierung von energieeffizienten Gebäuden. Für Einblasdämmungen als Einzelmaßnahme können Zuschüsse von bis zu 20% der förderfähigen Kosten beantragt werden.
Die Förderung ist an technische Mindestanforderungen geknüpft, um eine hohe Energieeffizienz sicherzustellen. Anträge können je nach Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KfW gestellt werden.Fördersätze von bis zu 20% der förderfähigen Kosten.

Steuerliche Förderung
Neue Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) ab 2020
Zum 01.01.2020 trat die Vorschrift des § 35c EStG in Kraft, die energetische Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden fördert, mit deren Durchführung nach dem 31.12.2019 begonnen wurde und die vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sind. Begünstigt sind dabei sowohl Arbeits- als auch Materialaufwendungen. Voraussetzung ist, dass das begünstigte Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist. Maßgebend hierfür ist der Beginn der Herstellung.
Nach § 35c Abs. 1 Satz 3 EStG sind ausschließlich die dort abschließend aufgezählten energetischen Maßnahmen begünstigt, die durch ein Fachunternehmen i.S. des § 2 der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) ausgeführt werden. Die Mindestanforderungen an die Sanierungsmaßnahmen ergeben sich aus § 1 ESanMV. Daneben sind die Kosten für die Erteilung der Bescheinigung des Fachunternehmens sowie 50 % der Kosten für den Energieberater begünstigungsfähig, wenn dieser durch den Steuerpflichtigen mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahmen beauftragt wurde.
Der Steuerpflichtige hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 35c EStG durch eine nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellte Bescheinigung des Fachunternehmens (oder eines Energieberaters) nachzuweisen.
Das BMF hat mit Schreiben vom 31.03.2020 Musterbescheinigungen für Fachunternehmen (bzw. Energieberater) gem. § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG gemeinsam mit ergänzenden Hinweisen veröffentlicht.
Die Steuerermäßigung beträgt insgesamt 20 % der angefallenen, begünstigten Aufwendungen (max. 40.000 Euro). Abzugsfähig sind dabei:
- 7 % der Aufwendungen (max. jeweils 14.000 Euro) im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im ersten darauffolgenden Kalenderjahr sowie
- 6 % der Aufwendungen (max. 12.000 Euro) im zweiten darauf folgenden Kalenderjahr.
Weitere Voraussetzung ist das Vorliegen einer Rechnung, die die förderungsfähigen energetischen Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objekts ausweist und die in deutscher Sprache ausgefertigt ist. Darüber hinaus muss die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt sein.
Eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG kommt nur in Betracht, soweit es sich bei den Aufwendungen nicht um Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen handelt. Eine Berücksichtigung scheidet ebenfalls aus, wenn eine Steuerbegünstigung nach § 10f EStG oder eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch genommen wurde oder es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Was ist zu beachten?
Bei der Nutzung von Fördermitteln für Einblasdämmungen und energetische Sanierungen sind einige wichtige Aspekte zu beachten. Die Förderlandschaft in Deutschland ist komplex und unterliegt häufigen Änderungen, daher ist eine gründliche Recherche vor Projektbeginn unerlässlich. Die meisten Programme haben spezifische technische und administrative Voraussetzungen, die strikt eingehalten werden müssen. Eine Antragsstellung vor Maßnahmenbeginn ist in der Regel Pflicht, ebenso wie die Einhaltung technischer Mindestanforderungen und oft die Einbindung eines qualifizierten Energieberaters.
Die Kombination verschiedener Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ist häufig möglich und kann die finanzielle Unterstützung optimieren. Dabei sind jedoch Höchstgrenzen und mögliche Kumulierungsverbote zu beachten. Eine sorgfältige zeitliche Planung ist entscheidend, um Bearbeitungszeiten, Umsetzungs- und Abrechnungsfristen einzuhalten.
Qualitätssicherung spielt eine zentrale Rolle. Die Beauftragung qualifizierter Fachunternehmen und die Beachtung der Vorgaben der Förderprogramme sind essentiell. Aufgrund der Komplexität der Materie kann die Unterstützung durch Experten wie Energieberater oder spezialisierte Fördermittelberater sehr wertvoll sein, um die optimale Förderstrategie zu entwickeln und alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen.
Förderlandschaft recherchieren
Aktuelle Förderlandschaft recherchieren und spezifische Programmvoraussetzungen beachten
Förderungen kombinieren
Mögliche Kombination von Bundes-, Landes- und kommunalen Förderungen prüfen
Zeitliche Planung einhalten
Antragstellung vor Beginn, Umsetzungs- und Abrechnungsfristen beachten
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung durch Fachunternehmen und ggf. Energieberater zur optimalen Fördernutzung
BAFA Einzelmaßnahme
Falls Sie nur 1-2 Maßnahmen planen, wie z.B. die Dämmung des zweischaligen Mauerwerks oder die Dämmung des Daches, dann ist die Förderung als Einzelmaßnahme durch das BAFA eine geeignete Option für Sie. Der Fördersatz liegt aktuell (Stand 2023) bei 15%. Mit dem Sanierungsfahrplan erhöht er sich auf 20%.
Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem Energie-Effizienz-Experten erstellen zu lassen, lohnt sich ab einem Investitionsbetrag von etwa 12.000€. Dieser Betrag bezieht sich auf alle Maßnahmen, die einen Bonus erhalten können von bis zu 5%.
Bauteil | BAFA Förderung | iSFP Bonus |
Fenstertausch | 15 % | + 5 % |
Außenwanddämmung | 15 % | + 5 % |
Dachdämmung | 15 % | + 5 % |
Geschossdeckendämmung | 15 % | + 5 % |
Lüftungsanlage | 15 % | + 5 % |
Neue Heizkörper | 15 % | + 5 % |
Solarkollektoranlagen | 25 % | |
Wärmepumpe | 40 % |